Das Sielsgrond-Register bleibt an dasselbe kartierte Polygon und an den ökologischen Zustand gebunden, den die anerkannten Nachweise belegen.
Eine verantwortungsvolle Nutzung kann fortgesetzt werden, wenn sie mit dem belegten Zustand, der Kontinuität und der Nichtregression der Fläche vereinbar bleibt. Fortgesetzter Schutz verlangt nicht die vollständige Abwesenheit von Menschen, wohl aber, dass die ökologische Grundlage des Registers nicht wesentlich geschwächt wird.
Die Nachweise müssen aktuell bleiben, bevor das Programm eine weitere Anerkennung, Offenlegung oder ein anwendbares nachgelagertes Verfahren unterstützen kann. Ein Versprechen künftigen Schutzes ersetzt keine anerkannten Feldnachweise.
Diese öffentliche Programmseite nimmt keine Fläche in das Programm auf, überträgt kein Eigentum, begründet keine Dienstbarkeit, genehmigt keine Zahlung und schafft keinen Rechtsanspruch. Jede solche Wirkung würde die geltenden Regeln, die erforderliche Befugnis und eine gesonderte Vereinbarung voraussetzen.
Das Programm bindet die Anerkennung an die kartierte Fläche, die anerkannten Nachweise und den fortbestehenden Schutz.